Abwasserverband
Mittlere Salzböde

Überörtliche Abwasserentsorgung

Abwasserverband Mittlere Salzböde

ABWASSERVERBAND

MITTLERE SALZBÖDE


Aufgaben

  • Betrieb überörtliche Kläranlagen
  • Betrieb überörtliche Entlastungsanlagen und Pumpwerke
  • Betrieb überörtliche Sammler

Hinweis: Die Ortskanalisation wird durch das jeweilige Verbandsmitglied betrieben


Verbandsmitglieder

Gemeinde Biebertal

Gemeinde Lohra

Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke (für die Stadt Gladenbach)


Statistische Angaben

Kläranlagen
3 Stk
Regenüberläufe
2 Stk
Regenüberlaufbecken
25 Stk
Regenrückhaltebecken
2 Stk
Pumpwerke3 Stk
Kanalnetzca. 27,3 km


Verbandsplan

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Technische Hinweise

Planauskunft

Anfragen zu Planauskünften und Stellungnahmen:
schriftlich: Abwasserverband Mittlere Salzböde, Teichweg 24, 35396 Gießen
oder per E-Mail: planauskunft-abwasser@zmw.de

Hausanschluss

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Gemeinde, Stadt bzw. den für Sie zuständigen Verband

Abwasserbeseitigungspflichtig ist die jeweilige Mitgliedskommune/der jeweilige Verband. Der Abwasserbeseitigungspflichtige regelt in seiner jeweiligen Entwässerungssatzung das Verfahren zur Beantragung. Sämtliche Entwässerungsanträge sind beim Abwasserbeseitigungspflichtigen zu stellen.

Rückstau aus dem Kanal

Regelungen zu Rückstau aus dem Abwasserkanal finden sich in den Entwässerungssatzungen der Mitgliedskommunen sowie den aktuell gültigen DIN-Normen. In der Regel hat sich jeder Grundstückseigentümer gegen Rückstau aus der Abwasseranlage selbst zu schützen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Gemeinde, Stadt bzw. den für Sie zuständigen Verband.


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Besucherservice

Sie können unsere Kläranlage in Lohra-Damm besuchen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Betriebsstelle in Lohra-Damm oder die Verwaltung in Gießen.


Störfälle

Bei Störfällen im Sammlernetz, an überörtlichen Entlastungsanlagen oder in Zusammenhang mit der Kläranlage wenden Sie sich bitte an die Rufbereitschaft unter: +49 0641 9506-333


Bei Störfällen im Ortsnetz wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune oder den für Sie zuständigen Verband.
Siehe hierzu: Mitglieder.