Verbraucherinformationen TrinkwV

Verbraucherinformationen gem. Trinkwasserverordnung (Trinkwv)

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist 2023 in Kraft getreten.

Die neue Trinkwasserverordnung ist in Kraft getreten. Sie ist neu strukturiert worden und setzt ein Maßnahmenbündel aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie um:

  • neue Informationspflichten der Betreiber
  • die Einführung der verpflichtenden Risikobewertung und des Risikomanagements für die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher sowie
  • Prüfung durch das Gesundheitsamt, ob das Risikomanagement und der daraus abgeleitete Untersuchungsplan den Anforderungen entsprechen und vollständig sind
  • neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
  • neue Qualitätsparameter wie z. B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A 
  • Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen
  • neue Begriffe
  • verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen

Hier finden Sie weitere Informationen im Rahmen der Informationspflicht Ihres Trinkwasserversorgers: