PFAS

PFAS

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (abgekürzt PFAS) stehen im Verdacht krebserregend zu sein.

PFAS wurden im Rahmen eines Sonderuntersuchungsprogramms analysiert, an dem sich auch der ZMW beteiligte; diese Untersuchungen waren ohne Befund.

Die Planungen der Aufsichtsbehörde bzw. des Landes Hessen sind folgendermaßen. Gemäß der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert für die sog. „Summe PFAS-20“ ab dem 12.01.2026 einzuhalten, für die sog. „Summe PFAS-4“ ab dem 12.01.2028. Entsprechend werden die Probeentnahmepläne sämtlicher Wasserversorger ab diesem Jahr auch die jeweils geforderten Untersuchungen beinhalten.

Aufgrund des bereits oben beschriebenen Sonderuntersuchungsprogramms, der ohne Befund war, sehen wir im Versorgungsbereich des ZMW ein sehr geringes Risiko im Hinblick auf die PFAS. Zudem sieht die Trinkwasserverordnung vor, dass Wasserversorgungsunternehmen ab dem 12.01.2029 die Pflicht für ein sog. Risikomanagementsystem für Wasserversorgungsanlagen haben. Dies könnte zukünftig die Erforderlichkeit der Untersuchung für verschiedene Parameter, auch der PFAS, in Frage stellen – wenn dieses durch ein funktionierendes Risikomanagementsystem belegt und abgesichert werden kann. Wasserversorger können das nicht eigenmächtig festlegen, es erfolgt immer in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern.

Weitere Informationen zum Thema „PFAS“ finden Sie auch beim Umweltbundesamt.

https://www.umweltbundesamt.de/tags/pfas