Verbraucherinformationen TrinkwV
Verbraucherinformationen gem. Trinkwasserverordnung (Trinkwv)
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist 2023 in Kraft getreten.
Sie ist neu strukturiert worden und setzt ein Maßnahmenbündel aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie um:
- neue Informationspflichten der Betreiber
- die Einführung der verpflichtenden Risikobewertung und des Risikomanagements für die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher
- Prüfung durch das Gesundheitsamt, ob das Risikomanagement und der daraus abgeleitete Untersuchungsplan den Anforderungen entsprechen und vollständig sind
- neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
- neue Qualitätsparameter wie z. B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A
- Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen
- neue Begriffe
- verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen
Hier finden Sie weitere Informationen im Rahmen der Informationspflicht Ihres Trinkwasserversorgers: