Verbraucherinformationen TrinkwV

Verbraucherinformationen gem. Trinkwasserverordnung (Trinkwv)

Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist 2023 in Kraft getreten.

Sie ist neu strukturiert worden und setzt ein Maßnahmenbündel aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie um:

  • neue Informationspflichten der Betreiber
  • die Einführung der verpflichtenden Risikobewertung und des Risikomanagements für die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher 
  • Prüfung durch das Gesundheitsamt, ob das Risikomanagement und der daraus abgeleitete Untersuchungsplan den Anforderungen entsprechen und vollständig sind
  • neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
  • neue Qualitätsparameter wie z. B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A 
  • Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen
  • neue Begriffe
  • verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen

Hier finden Sie weitere Informationen im Rahmen der Informationspflicht Ihres Trinkwasserversorgers: