Allgemeine Information Chlorung

Allgemeine Kundeninformation über mögliche Desinfektionsmaßnahmen
des Trinkwassers in Ausnahmesituationen

Der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) betreibt das flächenmäßig größte Trinkwasserverteilungsnetz in Hessen.

Zur Versorgung unserer Kunden arbeiten wir rund um die Uhr daran, Trinkwasser in hervorragender Qualität und ausreichender Quantität jederzeit zur Verfügung zu stellen.

Trotz aller Bemühungen kann es infolge von unvorhersehbaren Ereignissen zur Verunreinigung des Trinkwassers kommen.

Aufgrund der sehr engmaschigen Überwachung der Trinkwasserqualität durch externe Fachlabore, können Verunreinigungen sehr schnell festgestellt werden. Unsere mikrobiologische und chemische Überwachung des Trinkwassers geht dabei weit über das Maß hinaus, welches durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben wird.

Am Ausgang der Wasserwerke werden beispielsweise täglich Proben entnommen – an 365 Tagen im Jahr - die im Labor untersucht werden.

Sollte es zu Verunreinigungen kommen, halten wir für diesen Fall Desinfektionsanlagen vor, die zusätzlich zur vorsorglichen und permanenten Desinfektion mit UV-Licht zugeschaltet werden können. Dies geschieht nur in Absprache und auf Anordnung der Fachbehörde, dem zuständigen Gesundheitsamt.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um Anlagen, die das Gas Chlordioxid erzeugen, welches dem Trinkwasser im Bedarfsfall zugegeben wird.

Besteht Gefahr in Verzug, kann die Zugabe von Desinfektionsmittel auch ohne eine Vorabinformation an die Kunden auf Anordnung der Behörde erfolgen. Dabei werden die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung eingehalten.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.

Ihr Trinkwasserversorger – der ZMW