Installateure

Installateure

Auszug aus der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

§ 12 Kundenanlage
Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.