Informationen des DVGW
Sollten Sie in der Situation sein, im Rahmen der Maßnahmen gegen das Coronavirus einen Betrieb, ein Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z.B. Wohnung) nicht mehr nutzen zu können, müssen Sie auch sicherstellen, dass das Trinkwasser dort auch weiterhin geschützt ist. Hier wird beschrieben, was Sie bei der vorübergehenden Stilllegung der Trinkwasser-Installation zu beachten haben.
Weitere Informationen: