Auszug aus der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

§ 12 Kundenanlage
   Die  Errichtung der  Anlage und wesentliche  Veränderungen  dürfen  nur durch das
   Wasserversorgungsunternehmen  oder   ein   in  ein   Installateurverzeichnis  eines
   Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.


Hinweis :
   Das Installationsunternehmen muss nicht im Installateurverzeichnis des ZMW eingetragen sein.
   Es genügt die Eintragung in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens.

   Als Download bieten wir eine PDF-Datei mit den Installationsunternehmen aus dem
   Installateurverzeichnis des ZMW.

    Installateurverzeichnis.pdf 


   Zur Ansicht der PDF Datei benötigen Sie den Acrobate Reader,
   den Sie hier kostenlos herunterladen können:

   
Installateure