Auszug aus der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
§ 12 Kundenanlage
Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das
Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines
Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.
Hinweis :
Das Installationsunternehmen muss nicht im Installateurverzeichnis des ZMW eingetragen sein.
Es genügt die Eintragung in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens.
Als Download bieten wir eine PDF-Datei mit den Installationsunternehmen aus dem
Installateurverzeichnis des ZMW.
Installateurverzeichnis.pdf
Zur Ansicht der PDF Datei benötigen Sie den Acrobate Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können:
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